Grünen-Politiker Nouripour beklagt eine „Atemlosigkeit“ in der deutschen Politik durch ständige Wahlen. Sein Lösungsvorschlag: Die Bundestags-Legislaturperiode auf fünf Jahre verlängern und dazwischen alle Landtagswahlen an einem Termin bündeln.
Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour hat vorgeschlagen, alle Landtage in Deutschland künftig am selben Tag zu wählen. Zusammen mit der Bundestagswahl sollte es nach Ansicht des Grünen-Politikers in der Bundesrepublik nur zwei Wahltermine geben. Wie er in der Bild-Zeitung erläuterte, möchte er die Legislaturperiode des Bundestags auf fünf Jahre verlängern. Die Landtage sollten dann zur Halbzeit der Bundestags-Wahlperiode gewählt werden.
„Wir haben eine Landtagswahl nach der anderen. Die maximale Zeit zwischen zwei Wahlkämpfen in Deutschland ist sechs Monate“, sagte Nouripour zur Begründung für seinen Vorstoß. Das mache Politik und Parteizentralen „komplett atemlos“.
„Bundestags- und Kommunalwahlen am selben Tag“
Als Ausweg schlägt Nouripour die Bündelung der Abstimmungen vor: So könnten „zum Beispiel Bundestags- und Kommunalwahlen“ am selben Tag stattfinden „und zur Hälfte der Periode des Bundestages dann alle Landtagswahlen an einem Tag“. Wenn man das mache, könne man auch die Legislaturperiode des Bundestags auf fünf Jahre verlängern, damit Verantwortliche auch tatsächlich „die Zeit haben, ihre Ideen umzusetzen“.
Bislang wird der Bundestag alle vier Jahre gewählt, die Landtage (mit Ausnahme von Bremen) alle fünf Jahre. Im kommenden Jahr stehen beispielsweise fünf Landtagswahlen an vier verschiedenen Terminen im März und September an: Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern.
Für längere Legislaturperiode Verfassungsänderung nötig
Die Hürden für eine Umsetzung von Nouripours Vorschlag sind hoch. Die Dauer der Legislaturperiode für den Bundestag ist im Grundgesetz festgelegt. Eine Anhebung von vier auf fünf Jahre wäre nur über eine Verfassungsänderung möglich, für die eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich ist.
Die Wahltermine der Landtage werden auf Landesebene festgesetzt – die Wahlperioden sind in den Landesverfassungen geregelt.